Personenbezeichnungen
Bei Personenbezeichnungen wird der Vorname nachgestellt.
Derartige Bezeichnungen beginnen:
herkömlich, falls vorhanden, vorzugsweise mit dem Hausnamen,
z.B.: »Wosse Minche« – Wilhelmine aus dem Haus mit dem Hausnamen »Wosse«;
oder mit der Bezeichnung des Ortes, aus dem der Betreffende kommt,
z.B.: »da Schellasche Anst« – Ernst aus Schüllar
»da aiwische Herman« – Herman aus Aue.
Es kommt auch der Geburtsort in Frage oder auch mit dem bürgerlichen Familiennamen,
z.B.: »Althaus Willi« – Willi Althaus.
An den vorangestellten Hausnamen oder die vorangestellte Ortsbezeichnung wird meist kein s/sch angehängt: »Gasse Josch« Georg aus dem Haus mit dem Hausnamen »Gasse«".
Anders verhält es sich bei dem vorangestellten bürgerlichen Familiennamen: »Schneirasch Emma«, »Aderholds Karl«. Es könnte hier ausnahmsweise
ein Genitiv –s sein.
Vornamen werden in der Regel anders als im Hochdeutschen mit dem bestimmten Artikel gesprochen, z.B.: »Da Fretz kam grore heeme«.
(Der Fritz kam gerade nach Hause.)
Frauennamen sind sächlich, z.B.: » ’s Kathrinche äss kraank.« »Dos« in Kurzform: » ’s«.
Das gilt auch für die Konjugationen » ’s Lina äss du, ’s setzt e da Stuwwe.«
(»Dos/ äs setzt … " nicht: Se setzt … )
Ähnlich bei dem personenbezogen oder demonstrativ benutzten bestimmten Artikel: »Dos Kleene – daff dos dos?« (ein Mädchen! – »dos«!
»Das Kleine – darf das das?«
Bei einem Jungen würde man sagen:
»Da/dä Kleene – daff hä dos?«
»Der Kleine – darf er das?«