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1913 - 2024

Satzung des Wittgensteiner Heimatvereins e.V.



nach der Urfassung vom 7. April 1984 und den Änderungen vom 21. April 1990 und 13. April 1991 und 16. April 2016

Präambel

Der Wittgensteiner Heimatverein wurde am 4. September 1913 unter dem Namen „Verein für Geschichte und Volkskunde Wittgensteins” gegründet. Seit dem 1. Dezember 1948 führt er den Namen „Wittgensteiner Heimatverein”. Ohne Änderung des Vereinszwecks hat die Mitgliederversammlung am 16. April 2016 zur Verbesserung der Übersichtlichkeit die gesamte Satzung neu gefasst. Dem lag die unter dem 7. April 1984 vollständig neugefasste und nachträglich auf den Mitgliederversammlungen am 21. April 1990 und 13. April 1991 geänderte Fassung zu Grunde. Die danach gültige Vereinssatzung lautet wie folgt:

§ 1 Name

Der Verein führt den Namen „Wittgensteiner Heimatverein e.V.”. Er besteht in rechtsfähiger Form und ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen.

§ 2 Sitz und Geschäftsjahr

Er hat seinen Sitz in Bad Laasphe, Kreis Siegen-Wittgenstein. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung:
a) Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Heimatgedankens und der Heimatforschung.
a) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Forschung auf allen Gebieten der Heimatgeschichte und des Heimatbrauchtums sowie deren Verbreitung durch Schriften und Vorträge, aber auch durch heimatbezogene
Veranstaltungen und Heimatpflege sowie durch die Gründung und Führung örtlicher Heimatmuseen.

§ 4 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 Verwendung der Mittel

Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 6 Ausgabeneinschränkungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 Mittelverwendung bei Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an die Gemeinden Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden haben.

§ 8 Mitgliedschaft

a) Mitglied kann jede natürliche Person werden. Außerdem können juristische Personen und andere Vereine Mitglieder werden. Kooperative Mitglieder werden durch eine Person, die von der jeweiligen Körperschaft zu bestimmen ist, in der Mitgliederversammlung vertreten.
b) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand erworben.
c) Die Mitglieder haben jährliche Beiträge in Form von Geldbeträgen zu entrichten. Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist einmal jährlich zu erheben und fällig bis zum 30.6. eines jeden Jahres.
d) Die Mitglieder erhalten die Zeitschrift „Wittgenstein” kostenlos.
e) Die Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder und Ehrenvorstandsmitglieder ernennen. Die Beitragspflicht entfällt dadurch.
f) Die Mitgliedschaft erlischt
1. durch Tod.
2. durch schriftliche Kündigung seitens des Mitglieds beim Vorstand mit Wirkung vom folgenden Geschäftsjahr an.
3. durch Ausschluss seitens des Vorstandes mit mindestens zwei Drittel Mehrheit. Der Auszuschließende ist vorher zu hören. Gegen den Beschluss kann der Betroffene die Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig über den Ausschluss entscheidet.

§ 9 Organe

Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der engere, geschäftsführende Vorstand, gen. „Vorstand”
c) der erweiterte Vorstand

§ 10 Mitgliederversammlung

a) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen nach Anhörung des Vorstandes vom Vorsitzenden durch die Bekanntmachung des Termins der Jahreshauptversammlung in der Zeitschrift „Wittgenstein” und durch gleichzeitige Veröffentlichung des Termins der Mitgliederversammlung auf der Homepage des Vereins unter www.wittgensteinerheimatverein.de/aktuelles.html mit einer Frist von 14 Tagen.
b) Die Mitgliederversammlung hat mindestens einmal im Jahr stattzufinden.
c) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann durch schriftliche Erklärung unter Angaben des Zwecks und der Gründe von mindestens 30 Mitgliedern verlangt werden. Die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand durch Bekanntgabe des Termins und der Tagesordnung online auf der vereinseigenen Homepage unter www.wittgensteinerheimatverein.de/aktuelles.html und in der Westfalenpost sowie der Westfälischen Rundschau mit einer Frist von 14 Tagen.
d) Der Mitgliederversammlung obliegt:
1. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer
2. Entlastung des Vorstandes
3. Wahl des Vorstandes
4. Wahl von zwei Kassenprüfern
5. Jede Änderung der Satzung
6. Festsetzung der Mitgliederbeiträge
7. Entscheidung in besonders wichtigen Angelegenheiten
8. Auflösung des Vereins
9. Der Beschluss einer Geschäftsordnung und deren Änderung und Ergänzung
10. Der endgültige Vereinsausschluss von Mitgliedern nach Anrufung der Versammlung durch das auszuschließende Mitglied. Allgemeine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsändernde Beschlüsse und der Beschluss auf Auflösung des Vereins müssen mindestens von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder gefasst werden. Sie können nur gefasst werden, wenn diese Themen vorher mit der Tagesordnung bekannt gemacht worden sind.


§ 11 Vorstand

a) Der Vorstand besteht aus:
1. dem Vorsitzenden
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden.
3. dem Schriftführer
4. dem Kassenwart
5. dem Schriftleiter
b) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Zur näheren Regelung im Innenverhältnis kann der Vorstand eine Geschäftsordnung beschließen.
c) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt, beginnend 1985. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann eine Nachwahl in der nächsten Mitgliederversammlung für den Rest der Wahlzeit des Vorstandes erfolgen.
d) Der Vorstand beschließt über die laufenden Angelegenheiten des Vereins und bereitet die notwendigen Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor.
e) Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden unter Nennung der Tagesordnung schriftlich einberufen. Die Ladungsfrist beträgt mindestens 14 Tage.

§ 12 Der erweiterte Vorstand

a) Zur Unterstützung und Beratung des geschäftsführenden Vorstandes können bis zu 5 Beisitzer vom Vorstand berufen und abberufen werden. Außerdem können andere Vereinsmitglieder eingeladen werden.
b) Der erweiterte Vorstand besteht – außer dem engeren Vorstand und den Beisitzern – aus den folgenden Mitgliedern:
1. den Ortsvereinsvorsitzenden
2. dem Kreisheimatpfleger
3. anderen, vom Vorstand auf die Dauer seiner Wahlzeit bestellten Mitgliedern.
c) Der erweiterte Vorstand ist nicht Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
d) Der erweiterte Vorstand wird ebenfalls vom Vorstand schriftlich einberufen. Die Ladungsfrist beträgt ebenfalls mindestens 14 Tage.

§ 13 Versammlungs- / Sitzungsleitung und -niederschrift

1. Die Versammlungen werden vom Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung von dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.
2. Im Verhinderungsfalle, bei besonderer Dringlichkeit, leitet das älteste anwesende Vorstandsmitglied die jeweilige Versammlung.
3. Über die Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist jeweils vom Schriftführer eine Sitzungsniederschrift zu fertigen und zu unterschreiben. Sie ist vom Sitzungsleitenden mit zu unterschreiben.

§ 14 Geschäftsordnung

Der „Wittgensteiner Heimatverein” kann sich eine Geschäftsordnung geben, die mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst wird und nicht als Satzungsnorm gilt.

§ 15 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Eintragung im Vereinsregister in Kraft.
Urfassung: Bad Berleburg-Wingeshausen, den 7. April 1984
Änderung von 1990: Bad Berleburg-Raumland, den 21. April 1990
Änderung von 1991: Bad Berleburg-Schwarzenau, den 13. April 1991
Änderung von 2016: Bad Berleburg-Aue, den 16. April 2016

Wittgensteiner Heimatverein e.V.